Kostenvoranschlag: Gutachter oder Werkstatt?

Was ist sinnvoller? Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Kfz-Gutachters?

Kfz-Gutachter oder Kfz-Werkstatt für einen Kostenvoranschlag?

Die Aufgabe eines Gutachters ist es, den Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung eines Schadens exakt und gemäß seiner Erfahrung abzuschätzen. In diesem Rahmen erstellt der Sachverständige einen Kostenvoranschlag mit allen vorzunehmenden Arbeiten, benötigten Teilen und voraussichtlichen Kosten. Der Kostenvoranschlag des Gutachters ist dem der Werkstatt vorzuziehen: Er ist sach- und fachgerecht bemessen und dokumentiert den Schaden umfassend mit Bildern. Kostenvoranschläge sind nicht das Kerngeschäft einer Werkstatt. Ein Sachverständiger hingegen ist darauf spezialisiert, Kostenvoranschläge zu erstellen und Schäden zu kalkulieren.

Wenn ein Sachverständiger einen Kostenvoranschlag erstellt hat, kann jederzeit nachträglich ein Gutachten über den Schaden angefertigt werden. Außerdem kann der Gutachter seine Empfehlung geben, ob gegebenenfalls ein Kfz-Gutachten für Sie und Ihren Schadenersatz besser ist. Das wäre der Fall, wenn durch den Schaden an Ihrem Fahrzeug zum Beispiel eine Wertminderung entsteht. Ein weiterer Vorteil von einem Gutachter: Die regulierenden Versicherer akzeptieren die Kostenvoranschläge von Gutachtern reibungsloser.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt birgt das Risiko der Kostenfalle!

Für einen Kostenvoranschlag berechnen die Werkstätten etwa zehn Prozent der ermittelten Schadenssumme. In der Regel werden diese Kosten bei einer Reparatur Ihres Wagens in eben dieser Werkstatt später verrechnet. Beispiel: Die Werkstatt ermittelt für Ihr Auto die Höhe des Schadens von 3.500 Euro. Daraus folgend fallen Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 350 Euro an.

Vorsicht, hier kann eine Kostenfalle für Sie entstehen.

Sie entscheiden sich gegen eine Reparatur, um sich das Geld auszahlen zu lassen (fiktive Abrechnung). Die Kosten, die für die Erstellung des Kostenvoranschlags angefallen sind, übernimmt die gegnerische Versicherung jedoch nicht. Die Versicherer erstatten hierfür eine Pauschale von nur 100 Euro. Ein Kfz-Gutachter kennt diese Regulierungspraxis und verrechnet von vornherein höchstens 100 Euro für den Kostenvoranschlag.

Fazit: Folgende Vorteile bietet der Kostenvoranschlag eines Kfz-Gutachters:

Weiterführende Links zum Thema Kostenvoranschlag

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